KulturLegi Für Menschen mit kleinem Budget

Die KulturLegi ist ein persönlicher, kostenloser Ausweis für Erwachsene und Kinder ab fünf Jahren. Er wird von der Caritas Schweiz ausgestellt. Mit diesem erhalten Sie Rabatte auf über 3'400 Angebote in der ganzen Schweiz. Hier können Sie sich über die KulturLegi informieren: www.kulturlegi.ch

Die Jugendmusik Kreuzlingen ist im Bereich Kinder- und Jugendbildung Partnerin der KulturLegi!

An der Jugendmusik Kreuzlingen erhalten Sie 50% Ermässigung auf:

  • den Musikunterricht an unserer Musikschule (Ermässigung nur für Kinder/Jugendliche bis 20 Jahre)
  • den Musikunterricht an der Popfactory (Ermässigung nur für Kinder/Jugendliche bis 20 Jahre)
  • den Mitgliederbeitrag für die Angebote der Orchesterwelten (Ermässigung nur für Kinder/Jugendliche bis 20 Jahre)
  • die Teilnahme an der JMK Musikwoche (Ermässigung nur für Kinder/Jugendliche bis 20 Jahre)
  • des Eintrittspreises an von der JMK organisierten Konzerte (Ermässigung gilt für Kinder/Jugendliche und Erwachsene)
  • die Eintritte bei unseren Konzerten (Ermässigung gilt für Kinder/Jugendliche und Erwachsene)

Die KulturLegi beantragen Sie bei Caritas Thurgau: www.kulturlegi.ch/kanton-thurgau/kulturlegi-beantragen/online-antrag

Wer ist berechtigt?

Von der KulturLegi profitieren Kinder und Erwachsene. Voraussetzung ist, dass die Personen nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben. Dazu gehören:

  • Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden
  • Personen, welche Stipendien erhalten
  • Personen, die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV erhalten
  • Personen, deren Lohn gepfändet wird
  • Personen, die keine öffentlichen Unterstützungsgelder beziehen, deren Einkommen aber nachweislich am oder unter dem Existenzminimum liegt.

Hierzu zwei Beispiele:

3 Personen-Haushalt (eine Familie mit einem Kind)

Einkommen: 5300.-
Krankenkasse: 600.-
Miete: 1600.-

Die Grenze ist bei 3200.- verfügbares Einkommen.

Netto verdienen die Eltern in diesem Beispiel 5300.00 Fr. und bezahlen 600.- Fr. Krankenkasse und 1500.- Fr. für die Miete. Wenn die Familie nach diesen Abzügen weniger als 3200.- Fr. zur Verfügung hat, ist die ganze Familie berechtigt eine KulturLegi zu beantragen. Dies ist unabhängig vom Alter des Kindes.


Bei einer einzelnen Person würde dies so aussehen:

Einkommen: 2800.-
Krankenkasse: 220.-
Miete: 1000.-

Grenze ist bei 1600.- verfügbares Einkommen

Sind Sie unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Sie können Ihre Berechtigung mit dem Budgetrechner prüfen, den Sie bei unseren Downloads finden.

Haben Sie Fragen?

Wenden Sie sich bitte direkt an:

Salome Kern
Projektleiterin KulturLegi

Caritas Thurgau
Franziskusweg 3
8570 Weinfelden

skern@caritas.ch
071 626 11 85