Junge Talente Musik

Dem Verband Musikschulen Thurgau VMTG ist es ein Anliegen, alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ihren Möglichkeiten entsprechend musikalisch zu fördern.

Die Unterstützung von musischer Ausbildung und Bildung ist ein gesellschaftlicher Auftrag, der die allgemeine Entwicklung von jungen Menschen in verschiedenen Bereichen fördert. Die spezielle Förderung von Talenten bedeutet zudem eine Bereicherung der Basis wie auch der Spitze. Mit dem Programm «Junge Talente Musik» sind breit abgestützte Förderungen möglich.

Hier finden Sie den Flyer des VMTG

Begabungen früh erkennen und fördern

Das Bundesamt für Kultur hat einen Rahmen für die musikalische Talentförderung geschaffen, in welchem Kindern und Jugendlichen eine niveau - angepasste Förderung und finanzielle Unterstützung zukommen. Die Förderung erfolgt auf vier Stufen mit abgestuftem finanziellem Beitrag:

• Basis (Fr. 1’000.-/Jahr)
• Aufbau I (Fr. 1’500.-/Jahr)
• Aufbau II (Fr. 2’000.-/Jahr)
• Pre - College (Fr. 2’500.-/Jahr)

Das Programm steht Kindern ab 4 Jahren sowie Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren und Wohnsitz im Kanton Thurgau offen. Die Anerkennung als «Junges Talent Musik» gilt für ein Schuljahr; für eine Erneuerung braucht es eine wiederholte Anmeldung. In der Regel soll ein Talent nicht länger als 4 Jahre in derselben Förderstufe verbleiben

Voraussetzungen für die Anerkennung als «Junges Talent Musik»

Eine überdurchschnittliche Ausprägung von Lernmotivation und Leistungsbereitschaft, Spielfreude und Neugierde, Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit muss selbstverständlich sein für ein «Junges Talent Musik» und bildet die Grundlage für die Teilnahme an einem der Förderprogramme. Die instrumentalen Anforderungen für fast jedes Instrument in Form von Literaturlisten des Schweizerischen Jugendmusikwettbewerbes definiert. Für die Stufe Basis gibt es kein konkret definiertes Niveau, ein musikalisches Potenzial kann sogar ohne vorangehenden Musikunterricht festgestellt werden. Die Fachkommissionen beurteilen die technische und musikalische Kompetenz anhand eines Vorspiels. Nebst dem praktischen Teil wird auch ein kleiner Test in Theorie durchführt.

Inhalte

Das Wichtigste ist auf allen Stufen eine Ausweitung des Hauptfachunterrichts auf 60 - 80 Minuten, der in der Regel bei der bisherigen Lehrperson weitergeführt wird. Daneben stehen Kurse in Theorie, Stimm - und Gehörbildung, Bewegung und weiteren interessanten Themen auf dem Programm. Auch Coaching, Laufbahnberatung und Auftrittstraining sind Teile des Programms.

Ablauf eines Förderjahres

Haupt- und Nebenfach werden in der Regel an der Musikschule der Wahl des Talentes besucht. Ergänzende Kurse wie Theorie, Musikgeschichte, Auftrittstraining etc. können je nach Zusammensetzung der Gruppe in unterschiedlichen Formen und an unterschiedlichen Orten durchgeführt werden:

Stufe Basis: 2 Workshops zu 6 Lektionen (diese können in 6 aufeinanderfolgenden Wochen zu einem gemeinsam vereinbarten Termin oder in Form von 2 x 3 oder 3 x 2 Lektionen an einem Mittwoch oder Samstag stattfinden)

Stufe Aufbau I: 2 - 3 Seminare zu 12 - 18 Lektionen (diese können wöchentlich zu einer fest geplanten Zeit oder in Form von Blockveranstaltungen an freien Nachmittagen, frühen Abenden oder Wochenenden stattfinden)

Stufe Aufbau II: Gehörbildung, Theorie und Ensembleunterricht gehören fest zu diesem Förderprogramm. Die Lektionen an der Musikschule Weinfelden finden nach Kursverzeichnis statt, an der PMS Kreuzlingen sind sie im Stundenplan der Kunst - und Sportklasse integriert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Förderprogramms Stufe Aufbau II belegen zusätzlich zum Haupt- ein frei gewähltes Nebenfach (Klavier für Schülerinnen und Schüler mit einem anderen Instrument im Hauptfach ist empfohlen). Nebst dem Besuch des Haupt- und Nebenfachunterrichts und der Kurse wird von den Talenten erwartet, dass sie sich regelmässig an Stufentests und am Thurgauer Musikwettbewerb beteiligen. Ein semesterweise durchgeführtes Mentorengespräch sowie bei Bedarf weitergehende Betreuung werden von der Leitung der durchführenden Schule gewährleistet.

Schulische Entlastung

Gemäss Rahmenkonzept der Begabtenförderung Sport, Musik und Tanz gibt es für Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines anerkannten Förderprogramms die Möglichkeit, bis zu 7 Lektionen der Stundentafel aus dem regulären Stundenplan zu streichen; der Stoff kann selbstständig erarbeitet werden. Die Entlastung in der Volksschule beträgt in der Regel für die Stufe Basis 3-4 Wochenlektionen, für die Stufen Aufbau I, Aufbau II 5-7 Wochenlektionen. In der Kunst- und Sportklasse der PMS Kreuzlingen ist die schulische Entlastung Teil des Programms; mit Berufsschulen oder anderen weiterführenden Schulen wird im Einzelfall das Gespräch gesucht, wobei die Koordinationsstelle die Talente unterstützt. Die Entlastung muss von den Eltern bei ihrer Schulbehörde beantragt werden; bei mehr als zwei Lektionen entscheidet die Schulaufsicht nach Rücksprache mit der Fachkommission des VMTG.

Durchführungsorte

Die Förderkurse des Programms «Junge Talente Musik» der Stufe Basis finden dezentral an verschiedenen Musikschulen statt. Die JMK ist teilnehmende Musikschule des Förderprogramms.

Die Kurse der Stufe Aufbau II werden an der Musikschule Weinfelden und an der PMS Kreuzlingen angeboten.

Kosten

Die Kosten im Programm «Junge Talente Musik» sind zur Zeit der Drucklegung dieser Informationen (3/2024) noch nicht festgelegt. Es ist zu erwarten, dass sie sich im folgenden Rahmen bewegen:

Stufe Basis: Kosten für zwei Hauptfachlektionen zu 30 Minuten plus Fr. 100.-
Stufe Aufbau I: Kosten für zwei Hauptfachlektionen zu 40 Minuten plus Fr. 200.-
Stufe Aufbau II: nach Auskunft der Musikschule Weinfelden; bei Aufnahme in die PMS kostenfrei

Termine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Eignungsabklärung «Junge Talente Musik» für das Schuljahr 2024/25 ist am 15. April 2024. der  Die Eignungsabklärungen finden anfangs Juni statt.

Ab dem Schuljahr 2025/26 sind die Anmeldeschlüsse für die Eignungsabklärungen «Junge Talente Musik» für die Stufen Basis und Aufbau I der 15. Januar, für die Stufe Aufbau II der 15. April. Die Anmeldungen sind ausschliesslich über die Website des Verbandes (www.musikthurgau.ch) möglich.

Auskunft

Allgemeine Informationen sind auf der Website des VMTG zu finden. Für persönliche Auskünfte stehen die Geschäftsführerin Astrid Leutwyler und die Präsidentin Martina Reichert zur Verfügung.

Astrid Leutwyler, Geschäftsführerin, +41 78 234 93 88, geschaeftsstelle@musikthurgau.ch

Martina Reichert, Präsidentin, +41 79 352 44 47,  martina.reichert@musikthurgau.ch

Die Schulleitungen der Musikschulen helfen ebenfalls gerne weiter.

Kai Kopp, Schulleitung Musikschule der Jugendmusik Kreuzlingen, +41 76 446 91 31, musikschule@jmk.swiss