Inklusion

Einleitung

Die Verbandsmusikschulen des Kantons Thurgau leisten mit dem Angebot "Inklusion" einen Beitrag zu einer gesellschaftlichen Entwicklung, die während des Europäischen Kongresses "Die Stadt und die Behinderten" am 23. und 24. März 1995 in Barcelona in Gang gesetzt wurde. In der resultierenden "Erklärung von Barcelona" sind die Kommunen unter Artikel VI aufgerufen, "den Zugang von Menschen mit Behinderung zu Kultur- und Freizeitangeboten und allgemein zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde zu ermöglichen." Die darauf folgende UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde Ende 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. 

Am 15. April 2014 hat die Schweiz in New York die UNO-Behindertenrechtskonvention als 144. Staat ratifiziert.

Mit der Unterzeichnung verpflichten wir uns, die Rechte, Bedürfnisse und Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Dieser Anspruch wird unter dem Begriff "Inklusion" diskutiert und schrittweise umgesetzt.

Inklusion meint hierbei etwas grundsätzlich anderes als Integration. Bei der Integration öffnet sich das System für unterschiedlichste Menschen. Diese müssen sich aber weiterhin den Gesetzmässigkeiten des Systems anpassen. Inklusion hingegen verlangt die Anpassung des Systems an die Bedürfnisse der unterschiedlichen Menschen.

Im schulischen Bereich wird dementsprechend Individualisierung und Differenzierung zum Unterrichtsprinzip. Die Menschen mit ihren Fähigkeiten und Unterschieden stehen im Vordergrund der Unterrichtsgestaltung.

Bild-Quelle: Verband Musikschulen Thurgau

Inklusion im Musikunterricht

Alle Menschen sind fähig, Musik zu erleben und zu produzieren. Sie sind in diesem Sinne musikalisch. Diese Musikalität ist, wie alle menschlichen Anlagen, entwicklungsfähig. Die pädagogische Herausforderung liegt darin, hinter den Begrenzungen die eine Behinderung setzt, die Fähigkeiten zu sehen und einen individuellen Zugang zu finden, der den Weg zum Musizieren öffnet.

Sich abgrenzend von der Instrumentalpädagogik, die die Ausbildung musikalischer Fertigkeiten als zentral betrachtet, setzt inklusiver Musikunterricht einen anderen Schwerpunkt. Er eröffnet einen "Spielraum", in dem Emotionen, Beziehungen und Kommunikation entstehen können. Das künstlerische Erleben und Spielen mit den eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten steht im Mittelpunkt.

„Menschen mit Behinderung haben oft sogar leichter Zugang zum freiem, authentischem, musikalischem Ausdruck, da sie weniger hemmende, kritisch bewertende Sozialisationserfahrungen mit Musik verinnerlicht haben." (Petra Löytved-Hardegg)

Ziel

Wir möchten Menschen mit Behinderung darin unterstüzten, am kulturellen Leben aktiv, vollumfänglich und gleichberechtigt teilnehmen zu können.

Musik ist hierfür ein geeignetes Medium, das Raum für Begegnung schafft und ein Miteinander ermöglicht - denn „Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ (Victor Hugo)

Interesse?

... wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

 

Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich im Flyer der Verbandsmusikschulen des Kantons Thurgau: "Weil Behinderung kein Hindernis ist."